WILD WIE BILD - GSCHEIT WIE ZEIT

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Montag, 23. März 2009

Wo Ehen so hinführen...

Solche Dinge passieren am Amtsgericht. Ganz normales reales Leben:
Ohne Zeugenaussagen wäre die Justiz oft genug aufgeschmissen. Deren Richtigkeit hat für die richterliche Überzeugungsbildung entscheidende Bedeutung – nicht umsonst reagiert also die Justiz auf lügende Zeugen meist äußerst streng bis gereizt. Bei Rosa S. allerdings verschränkte sich ihre Rolle als Täterin auf schicksalhafte Weise auch mit einer Opferrolle. Hintergrund des jetzigen Verfahrens gegen sie war ein Strafverfahren gegen ihren ex-Ehemann wegen Körperverletzung. Körperverletzung zu ihren Lasten und zu Lasten eines ihrer beiden Söhne. Von diesem gab es eine Erklärung an Eides statt, dass auch er Opfer von Gewalt seines Vaters geworden war. Zum damaligen Strafverfahren gegen ihn war sie von ihrem Wohnort in Hessen zum Amtsgericht Erlangen mit dem ex-Mann in dessen Auto angereist. Dabei habe er ihr die Akte mit der Bemerkung vorgelegt, „sie solle die Wahrheit sagen“. Ob er ihr damit genau das Gegenteil im Gewand der gesetzestreuen Bemerkung hat nahelegen wollen, konnte das Gericht nicht genau klären. Jedenfalls sagte sie nun aus, sie habe damals eigentlich von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht als Angehörige Gebrauch machen wollen, dann aber doch ausgesagt. Und ihre Aussage lautete nach Belehrung zur Wahrheit, er habe gegen Sie keine Gewalt ausgeübt. Und das war falsch, also eine uneidliche Falschaussage. Dennoch wurde der Ehemann damals in I. Instanz vom Amtsgericht Erlangen zu einer Bewährungsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Er zog in die nächste Instanz – das Landgericht Nürnberg stellte das Verfahren (ohne Geldauflage) wegen Geringfügigkeit ein. Inzwischen war es zwischen den damaligen Eheleuten noch zu einem Unterhaltsrechtsstreit gekommen, in dem ein Vergleich geschlossen worden war, nach dem er ihr monatlichen Unterhalt von 600 € zahlen musste. Nach der Nürnberger Entscheidung – von ihm als „Freispruch“ bezeichnet und empfunden, beantragte er nun die Abänderung dieses Unterhaltstitels. Seine Begründung: sie habe in seinem Verfahren „vor Gericht gelogen“ und deshalb sei ihm eine weitere Unterhaltszahlung nicht zuzumuten. Dies war nicht nur eine Dreistigkeit sondersgleichen, sondern dazu unschlüssig: sie hatte ja zu seinen Gunsten gelogen. Dem Gericht war aus dem Strafverfahren wegen Körperverletzung durch den ex-Mann ein über die Angeklagte erstelltes Gutachten bekannt, in dem zu lesen war: sie neige dazu, sich dominanteren Personen zu unterwerfen, dies könne so weit gehen, dass ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit eingeschränkt sei. Aus Gründen der „Waffengleichheit“ zwischen dem Ehemann und der ex- Frau stellte das Gericht auch nun das Falschaussage-Verfahren wegen geringer Schuld ein. (REINHART GROEBE)

Lustiges Ämterwiehern

Die große Krise ist ja zum Glück noch nicht so richtig in Hugos Welt angekommen. Auch ein paar Jahre nach Ende der Postkutschenzeit macht der Amtsschimmel eins am liebsten: Wiehern. Da holt sich also eine städtische Behörde via „Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts“ eine ihr zustehende Leistung vom Bürger, indem sie ihm den Betrag von einer anderen Behördenleistung gleich abzieht und einbehält. So weit, so Pech gehabt, aber ganz legal . Damit wäre das Pferdeäpfelchen gefallen und die Sache vorbei. Nun werden die Äpfelchen aber heutzutage zusätzlich noch „gemanagt“ und dann wird es doch moderner als gedacht. Nur zwei Monate nach Erledigung macht sich nun die Stadtkasse als „Forderungsmanagement“ daran, das gelegte Äpfelchen neu in den Kreislauf zu schleusen: sie vergibt ein eigenes Managementaktenzeichen und mahnt den Bürger zur schon erledigten Zahlung. Der denkt sich, das könne bei so vielem managen ja mal passieren, dass einem so etwas durchrutscht. Die Zeit geht ins Land, die Wirtschaft wird von der Krise ergriffen. Das kann auch an unserem Management nicht vorbeigehen. Das Forderungsmanagement greift nach weiteren acht Monaten erneut zum Altäpfelchen und beschliesst, es neu einzukleiden. Es erhält ein weiteres völlig neues Aktenzeichen, einen neuen Betrag und wird- diesmal in schmuckem Rot – mit reitendem Boten zur Vollstreckung beim Bürger getragen. Womöglich sind auf ähnliche Weise auch die zahllosen finanziellen Luftblasen in den Weltfinanzen entstanden. Und das gibt doch Erlangen auch wieder etwas Großstädtisches. (rgr)

Donnerstag, 25. September 2008

Ein Lied - zwo, drei...

Wäre man nicht selbst so bedauerlich involviert gewesen, hätte man selbst einer so ernsten Institution wie der Bundeswehr spassige Seiten abgewinnen könne. Da gab es z.B .Dinge wie so eine große Heerschau: „Der Batallionskommandeur besichtigt sein Bataillon“ – da galt es die Schuhe besonders gut zu putzen, denn es winkte Sonderurlaub. Der Herr Oberstleutnant ( 2 Sternchen in Silber mit Eichenlaub) kam also und hatte was im Gepäck. Er wollte – wenn schon so brüsk aus dem Schreibstubenhimmel zur Truppe abgetaucht – seinen nächsten Untergebenen-Herrn stellvertretenden Bataillonskommandeur Major Kaus (ein Sternchen in Silber mit Eichenlaub) - auch mal richtig pimpern. Denn er ordnete etwas an, was nur im Desaster enden konnte: singen im Bataillonsrahmen. Man stelle sich vor: 600 ungeübte, unmusikalische Sänger ohne Chorleiter – da konnte nichts Gescheites bei rauskommen. So sann also vermutlich Major K. heftig nach, was er in dem Dilemma zwischen Blamage und Befehlverweigerung tun könne. Die Lösung fand sich in der Zentralen Dienstvorschrift (ZDV) „Formalausbildung in der Bundeswehr“, vulgo „exerzieren“. Dazu muß der weiße Jahrgang zweierlei wissen: der Soldat singt natürlich nicht im Stehen – das Singen ist vielmehr eine Art gesetzliche Marscherleichterung. Und: der Soldat kann als Marschierender nicht einfach ums Eck gehen wie ein normaler Mensch– das muß ja alles zackig sein. Zudem würde das kurveninnere Rad (Soldat) durchdrehen, das kurvenäussere müsste rennen – dafür hat das Auto ein Differential. Der innere tritt also vorschriftsgemäß auf der Stelle, bis die äusseren umme Kurve rum sind. Erst wenn der letzte die Ecke passiert hat, wird wieder voll durchgezogen. Und erst wenn alle wieder voll durchziehen, ist der gesetzliche Status „marschieren“ wieder erreicht, der die Sangeskunst erst zulässt. Nun ist so ein Kasernenhof nicht unendlich lang und ein Bataillon im Marsch sicher seine 80 Meter lang. Wenn also der letzte umme Kurve war, kam der erste schon wieder an der nächsten Ecke an und das sangesstörende Getrampel ging an anderer Stelle erneut los, kurz: es „ging nicht“ (wie der Beamte sagen würde). Major Kaus konnte also zufrieden melden, dass die begrenzten Verhältnisse eine Ausführung des Befehls nicht erlaubten.